Als kleine effiziente Kanzlei machen wir uns, seit dem Jahr 1996, Ihre Probleme zum Mittelpunkt unserer Arbeit. Als Einzelkanzlei mit zivilrechtlicher Ausrichtung wurde Karsten Hausmann im Jahr 2001 die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" nach erfolgreicher Absolvierung des Fachanwaltslehrganges Familienrecht bei der DeutscheAnwaltAkademie - verliehen.
Alle unsere Mitarbeiter sind auf höchstem Niveau geschult und stehen für schnelle, professionelle Abarbeitung Ihrer juristischen Probleme bereit. Neben unserem Hauptschwerpunkt Familienrecht, sind wir auch in den Bereichen Verkehrsrecht, OWI-Recht, Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht und Erbrecht für Sie da. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und durch permanente Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter - in den Rechtsgebieten unserer Anwaltskanzlei, können langwierige und kostenintensive Prozesse vermieden werden. Sollte jedoch ein Rechtstreit unabwendbar sein, werden Sie von uns durch einen sinnvoll geführten Gerichtsprozess geführt.
Auf den folgenden Seiten verschaffen wir Ihnen einen kurzen Überblick über unsere Tätigkeitsschwerpunkte.
Verständlicherweise können die Mitarbeiterinnen nicht befugt sein, Rechtsauskünfte zu erteilen. Dies erfolgt - in Ihrem Interesse - ausschließlich durch Rechtsanwalt Karsten Hausmann.
Das Büro wird geleitet durch Frau Ladwig, welche seit 1996 als ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte tätig und seit 1999 in dieser Kanzlei angestellt ist.
Die Mitarbeiterinnen übernehmen die Vor- und Nachbereitung Ihres Mandates. Sie beantworten Ihre Fragen, die im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung auftreten. Wenden Sie sich vertrauensvoll an diese.
Sollten sie außerhalb der Geschäftszeiten um einen Termin bitten, treten Sie bitte mit uns in Kontakt.
Das Familienrecht wird i. d. R. bestimmt durch das Unterhaltsrecht, das Scheidungsverfahren und damit zusammenhängende Fragen, wie Sorgerecht, Umgang, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung und Schuldenregulierung, etc. Beratungsbedarf besteht auch häufig bei Adoption und bei der Gestaltung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträgen.
Zur Berechnung der Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder sind in erster Linie die Leitlinien der Oberlandesgerichte heranzuziehen, z. B. für Leipzig ( gültig ab 01.01.2021): Unterhaltslinie OLG Dresden 2021
Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder haben Vorrang vor den Ansprüchen aller anderen Unterhaltsberechtigten, insbesondere gegenüber geschiedenen und neuen Ehegatten.
Da Unterhaltsansprüche nicht feststehend sind, sollten Sie sich immer über etwaig bevorstehenden Steuerklassenwechsel, beabsichtigten Umzug in ein anderes Bundesland, Altersklassenwechsel des Kindes, Wohnwertvorteil bei mietfreiem Wohnen in einem Eigenheim, Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen und Hinzutretung eines weiteren Unterhaltsberechtigten, etc. informiert halten und ggf. Rechtsauskunft einholen.
Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Probleme des ehelichen Güterrechtes, des Ehegattenunterhaltes sowie Fragen von Vorsorgemaßnahmen unter den Ehegatten und/oder Lebenspartnern finden Sie in folgenden Broschüren:
Über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht wird für Sie durch Rechtsanwalt Karsten Hausmann aus Leipzig der aktuellste Informationsstand in der familienrechtlichen Beratung sichergestellt.
Scheuen Sie sich nicht, Rechtsrat einzuholen. Ihr Gegenpart wird dies ggf. schon umgesetzt haben.
Im Rahmen der Beratung des Erbrechtes ist es die Hauptaufgabe des Rechtsanwaltes, das sehr feingliedrig geartete, jedoch überwiegend unbekannte deutsche Erbrecht mit Ihren Vorstellungen in Übereinstimmung zu bringen.
Nahezu jeder Erbfall wirft Probleme auf, die selbst bei umsichtigen, vor und für den Todesfall getroffenen Regelungen durch den Erblasser kaum vermieden werden können. Probleme ergeben sich z. B. aus der Berechnung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, aus Haftungsfragen gegenüber dem Erben und nach dem Erbfall sowie auch aus stattfindenden Erbauseinandersetzungen sowie aus Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Erteilung des Erbscheins.
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies lässt u. U. Situationen entstehen, die Sie auf gar keinen Fall wollten. Bestimmen Sie Ihren Letzten Willen durch letztwillige Verfügungen, wie Testament oder Erbvertrag. Treffen Sie Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Mehr Informationen können Sie folgenden Broschüren entnehmen:
Über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht wird für Sie durch Rechtsanwalt Karsten Hausmann der aktuellste Informationsstand in der erbrechtlichen Beratung sichergestellt.
Diese sind häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten unterschiedlicher Auffassung. Durch vorausschauende Fertigung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, sodass es unerlässlich ist, Ihnen Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können.
Unterstützung finden Sie hier bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen
Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung von Abwicklungsverträgen unter Berücksichtigung von sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Problempunkten.
Die bisherige Tätigkeit und praktische Erfahrung von Rechtsanwalt Karsten Hausmann auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts bedeutet eine kompetente und sorgfältige Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen, in dem für beide Parteien - sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber - empfindlichen Gebiet des Arbeitsrechtes.
Weitergehende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie in der folgenden Broschüre: Arbeitsrecht (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles dürfen und sollten Sie jederzeit einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung Ihrer Ersatzansprüche beauftragen.
Die einzelnen Schadenspositionen können unterteilt werden in:
Rechtsanwaltskosten gelten als durch den Verkehrsunfall verursachte Folgekosten und werden vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ersetzt, sofern dieser den Unfall verschuldet hat. In Fällen des Teilverschuldens werden die Anwaltskosten nur teilweise erstattet. Für den anderen Teil tritt dann - sofern vorhanden - Ihre Rechtsschutzversicherung ein.
Sofern Sie nicht der Unfallverursacher sind, sollten Sie bei einem Verkehrsunfall im eigenen Interesse und zur Beweissicherung grundsätzlich darauf bestehen, den Unfall polizeilich aufnehmen zu lassen. Wenn Zeugen den Unfall beobachtet haben, tragen Sie Sorge, Name und Anschrift zu erfragen. Eine "Billigkamera" im Auto oder Ihr Fotohandy ist zu Beweiszwecken äußerst sinnvoll.
Weitergehende Informationen finden Sie in folgender Broschüre: Rechtstipps zum Verkehrsunfall (Staatsministerium der Justiz Freistaat Sachsen)
Unterschieden wird zwischen dem materiellen und dem formellen Strafrecht. Das Erstere ist das Strafrecht im eigentlichen Sinne. Es bezeichnet die Voraussetzungen der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen. Das formelle Strafrecht oder Strafprozessrecht enthält die Normen über den Ablauf des Strafverfahrens, in dem das materielle Strafrecht im Einzelfall angewandt wird.
Mit dem Strafrechtsmandat vertritt der Anwalt Ihre Interessen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht.
Meistens bedeutet diese Tätigkeit die Strafverteidigung gegen unberechtigte, aber auch berechtigte Vorwürfe strafbaren Verhaltens.
Die Praxis zeigt immer wieder, dass der Erfolg im Strafverfahren sehr häufig von einer sach- und fachgerechten Vertretung bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens, möglichst vor der polizeilichen Erstvernehmung, abhängt.
Weitergehende Informationen finden Sie in folgender Broschüre: Das Schöffenamt in Sachsen (Broschüre Freistaat Sachsen)
...mit der Begründung geltend machen, sie seien fehlerhaft behandelt oder über die Behandlungsrisiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden.
Gerade im Bereich des Arzthaftungsrechtes hat sich RA Hausmann zum Ziel gesetzt - unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlicher Interessen, aber auch mit der in diesem Bereich notwendigen Sensibilität -, Ansprüche von Patienten und Ärzten unter Vermeidung kostenintensiver Gerichtsverfahren durchzusetzen, sofern dazu eine Möglichkeit besteht.
Eine frühzeitige Beratung ist zwingend notwendig für eine Erfolg versprechende Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Grundsätzlich müssen Sie die Haftungsvoraussetzungen beweisen.
So ist der behandelnde Arzt nicht nur verpflichtet, eine ordnungsgemäße "Operation" durchzuführen, sondern muss auch über die Risiken einer geplanten Therapie "im groben Überblick" aufklären.
Ob tatsächlich ein Aufklärungs- bzw. Behandlungsfehler vorliegt, aus welchem Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können, ist - statt einer gerichtlichen Geltendmachung - auch über die zuständige Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen feststellbar.
Auch in diesem Zusammenhang kann Ihnen nur empfohlen werden - bevor Sie Ihre Ansprüche verjähren lassen oder aber Abfindungserklärungen von Haftpflichtversicherern der Kliniken bzw. der behandelnden Ärzte gegenzeichnen -, anwaltlichen Rat einzuholen.
Mehr Informationen können Sie folgenden Broschüren entnehmen:
Wegweiser „Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen" bei den Ärztekammern (Bundesärztekammer)
Verfahrensordnung der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer (Sächsische Landesärztekammer)
Fachanwalt für Familienrecht
Lützner Straße 195
04209 Leipzig
+49 (0) 341 421 78 54
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kanzlei@ra-hausmann.de
Montag - Freitag
09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ihr Datenschutz ist uns wichtig! Deshalb haben wir für Sie unsere Datenschutzerklärung mit Inkrafttreten der Neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
am 25.05.2018 über die Nutzung unserer Website wie folgt aktualisiert:
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den Bestimmungen der Neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verarbeitet. Die Daten sind dann personenbezogen,
wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes
finden Sie außerdem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG).
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die Nutzung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
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Verantwortlicher: Herrn Rechtsanwalt
Karsten Hausmann,
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von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben (wie z. B. Ihre Telefonnummer) können freiwillig getätigt werden.
Für das Online-Scheidungs-Formular wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, weitere personenbezogene Daten wie Adresse, Telefonnummer,
Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit zu machen. Auch können Sie Angaben zu Heirat/Kinder, zur Trennung wie Trennungszeitpunkt sowie
Angaben zu Finanzen und Unterhalt mitteilen.
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an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
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einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informati-onen zu deren Einzelheiten verlangen;
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